

Bund und Länder haben am 05.01. einen verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01. beschlossen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen.


Der Berliner Senat hat am 14.12. die Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Das Land Berlin setzt damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 13.12. um.

Durch die "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" sichert die Bundesregierung den Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken für alle Risikogruppen.
Wann?
15. Dezember bis 06. Januar
Wer?
Menschen über 60 sowie mit Vorerkankungen
Wo?
Abholbar in Apotheken (auch mit Vollmacht möglich)
Wie viele?
3 FFP2-Masken oder Schutzmasken mit vergleichbarer Qualität
Kosten?
Gratis
Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.











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