Aktuelles
17.11.2020, 13:16 Uhr
Aktuelle Informationen
Der Senat hat heute die zwölfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung - gültig ab 21.11.2020. Damit wird die Verordnung den Bund-Länder-Beschlüssen vom 16.11. angepasst.
Die wesentliche Änderungen sind:
Rehasport wird mit folgenden Auflagen wieder erlaubt:
Fernbusse im Linien- und im Gelegenheitsverkehr dürfen in Berlin nun wieder andere Haltestellen anfahren, als den Zentralen Omnibus-Bahnhof, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen.
Rehasport wird mit folgenden Auflagen wieder erlaubt:
- Ärztlich verordnetes Funktionstraining und ärztlich verordneter Rehasport in festen Gruppen von 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person
- In begründeten Einzelfällen sind auch mehr Personen zulässig, wenn es absolut notwendig ist um die Übungen ausführen zu können
Fernbusse im Linien- und im Gelegenheitsverkehr dürfen in Berlin nun wieder andere Haltestellen anfahren, als den Zentralen Omnibus-Bahnhof, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen.
Die geänderte Infektionsschutzverordnung finden Sie ab dem 21.11. HIER.
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